Spaniens Finanzamt bestätigt, dass der Mwst-Satz von 4% nicht nur für den Erstwohnsitz gilt

Spaniens Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte angekündigt, dass die reduzierte Mwst. für Neubauten von 4% nur auf den Kauf eines Neubaus, der als Erstwohnsitz genutzt wird, beibehalten würde. Allerdings hat der Königliche Erlass für Dringende Massnahmen den Rahmen auf alle Arten von Neubauten, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 gekauft werden, erweitert, ganz gleich, ob es sich um die erste Wohnung, den Erstwohnsitz, Ferien- oder Mietwohnung, Investion, Luxuswohnung, etc. handelt. Alle profitieren vom reduzierten Steuersatz von 4%, mit dem Basisprodukte besteuert werden.
Quellen des Wohnungsbauministeriums haben der spanischen Zeitung El Mundo erklärt, dass, auch wenn Spaniens neue Regierung die Reduzierung der Mwst. von 8% auf 4% nur für Erstwohnsitze verlängern wollte, "dies nicht möglich sein wird, da die Mehrwertsteuer eine Steuer ist, die nicht unter Häusertypen unterscheidet", so das spanische Finanzamt.





